Photovoltaik Förderung
in Braunschweig
Für Ihre Photovoltaik in Braunschweig gibt es folgende Fördermöglichkeiten: regionale Förderung der Stadt Braunschweig und die herkömmliche Förderung der KfW-Bank. Sie erfahren in diesem Artikel, wie hoch die konkreten Förderhöhen sind und was Sie speziell in Braunschweig für die Förderung Ihrer PV-Anlage beachten müssen!

Regionale Förderung der Stadt Braunschweig
Braunschweig setzt verstärkt auf Solarenergie und bietet dabei attraktive Fördermöglichkeiten an. Dies geschieht im Rahmen der Bemühungen, den Anteil erneuerbarer Energien im Stadtgebiet zu erhöhen. Es ist möglich, diese lokale Förderung mit weiteren Förderprogrammen zu kombinieren, etwa denen der KfW-Bank, der Einspeisevergütung nach dem EEG oder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Die Stadt Braunschweig fördert u. a.:
- Stecker-PV-Anlagen: Einfach zu installierende, kleine Photovoltaikanlagen, die direkt in eine Steckdose eingesteckt werden können. Für bestimmte Personengruppen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld oder BAföG erhalten, gibt es einen Bonus.
- Vertikale PV-Anlagen: Diese können an Fassaden oder Zäunen installiert werden, müssen jedoch eine Neigung von mindestens 70 Grad aufweisen. Gefördert werden Anlagen mit einer Leistung von 3 bis 20 kWp.
- Mieterstromprojekte: Hier wird Strom, der in unmittelbarer Nähe zu Wohngebäuden erzeugt wird, direkt an die Mieterinnen und Mieter verkauft. Voraussetzung ist u. a. die Beteiligung von mindestens drei Mietparteien.

Förderhöhen für die Solarstromerzeugung in Braunschweig
Die Stadt Braunschweig setzt entsprechend konkrete Förderungshöhen für PV-Anlagen fest, die Sie übersichtlich in der nachstehenden Tabelle entnehmen können.
| Fördergegenstand | Förderung bis zu |
|---|---|
| Steckerfähige PV-Anlage (0,35 – 0,8 kVa) | 200 € |
| Bonus für Steckerfertige PV-Anlagen bei Bezug von Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG | 150 € |
| Stromerzeugende Fassade/Zäune (vertikale PV-Anlagen, 3 – 20 kWp) | 200 € je kWp |
| Mieterstromprojekte | 2.000 € + 200 € je kWp, max 15.000 € je Liegenschaft |
| Weiterbildung zur Fachkraft Photovoltaik (DGS/VDE) | 50 % der Kursgebühren, max. 1.000 € |
Tabelle 1: Richtlinie zur Förderung der Solarstromerzeugung und Mieterstrom. Quelle: Stadt Braunschweig (2024)
Ablauf
Bitte beachten Sie, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt, da es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Braunschweig handelt. Wichtig ist zudem, dass die Installationen im Jahr der Antragstellung begonnen haben müssen.
Der Antragsprozess für die Förderung erfolgt vollständig online. Zur Beantragung ist eine Registrierung im Serviceportal der Stadt Braunschweig notwendig. Für die Auszahlung der Fördermittel sind spezifische Nachweise erforderlich, die Sie im Anschluss an die Beantragung nachreichen müssen. Den Zugang zum Serviceportal und weitere Informationen finden Sie unter https://service.braunschweig.de/.
KfW-Kredit 270: Erneuerbare Energien – Standard
Die Förderung der KfW-Bank in Form des KfW-Kredits 270 unterstützt gezielt den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere die Installation von Photovoltaikanlagen. Dieser Artikel konzentriert sich auf die Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen, die auf Dächern, Fassaden und freien Flächen installiert werden können. Die Förderung umfasst nicht nur den Aufbau und Kauf solcher Anlagen, sondern auch die vorbereitenden Schritte wie Planung, Projektierung und Installation durch Fachkräfte. Ein interessanter Aspekt der Förderung ist, dass auch der Erwerb eines Stromspeichers unterstützt wird, allerdings mit einer Ausnahme: Für nachgerüstete PV-Anlagen auf Freiflächen wird kein Speicher gefördert.
Ein weiterer Vorteil der KfW-Förderung ist die Möglichkeit, diese mit anderen Förderprogrammen zu kombinieren, sofern der erzeugte Strom selbst verbraucht wird. Diese Flexibilität erhöht die Attraktivität der Förderung für Personen und Unternehmen, die in nachhaltige Energiequellen investieren möchten.
Finanzierung
Bei der Finanzierung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien können bis zu 100 % der anfallenden Kosten finanziert werden. Dies schließt für Privatpersonen sogar die Mehrwertsteuer mit ein. Die angebotenen Finanzierungen starten mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren, wobei Kunden aus verschiedenen Laufzeitoptionen wählen können. Interessant ist hierbei, dass mit zunehmender Laufzeit auch die Möglichkeit besteht, mehr tilgungsfreie Jahre zu vereinbaren. In diesen Jahren müssen Kreditnehmer nur die Zinsen zahlen, was finanzielle Flexibilität in den ersten Jahren der Finanzierung ermöglicht.
Der effektive Jahreszins beträgt aktuell 4,53 %. Dieser Zinssatz passt sich der Entwicklung des Kapitalmarktes an und hängt zudem von der Bonität des Kreditnehmers sowie den für den Kredit hinterlegten Sicherheiten ab.
Nützliche Links: KfW-Kredit 270
Ablauf des KfW-Kredits 270: In 5 Schritten zur Förderung




